Weiteres Asylpaket: Schnellere Verfahren, einheitlicher Ausweis, Beschränkung des Familiennachzuges

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Schipanski fordert Handeln der Thüringer Landesregierung
Die Spitzen der Koalitionsparteien im Bund haben sich auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Flüchtlingszustroms verständigt. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die Einigung: „Mit dem zweiten Asylpaket werden wir den Flüchtlingszustrom besser steuern und begrenzen. Wesentliche Maßnahmen sind ein einheitlicher Ausweis für Flüchtlinge, beschleunigte Verfahren in speziellen Aufnahmeeinrichtungen, eine verschärfte Residenzpflicht und eine Beschränkung des Familiennachzuges. Der Bund handelt. Ich fordere die Thüringer Landesregierung auf, dies zu unterstützen.“

Als vorbildhaft bezeichnet Schipanski zudem die Maßnahmen der bayerischen Landesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Insgesamt plant der Freistaat im Nachtragshaushalt 2016 3,25 Milliarden Euro für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms ein. Davon fließen allein 489 Millionen Euro für ein Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“. Teil davon ist ein Pakt zwischen Landesregierung und Wirtschaft, der vorsieht, im nächsten Jahr 20.000 und bis zum Jahr 2019 60.000 Praktikanten-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Außerdem wird das Personal in den Bereichen Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung und Schulen erhöht. „Wenn Bodo Ramelow sich dem bayerischen Ministerpräsidenten nicht nur im Kritisieren anschlösse, sondern auch im aktiven Handeln, dann wäre Thüringen in der Flüchtlingskrise wirklich geholfen“, so Schipanski.

Information zum zweiten Asylpaket:

Ein einheitlicher Ausweis sowie eine Datenbank sollen die Identifizierung der Flüchtlinge und die Durchführung der Asylverfahren erleichtern. Um die Asylverfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung zu beschleunigen, werden spezielle Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, die für die Asylantragsstellung, Antragsbearbeitung und -Entscheidung zuständig sind. Ebenso für das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung. Ein Anspruch auf Leistung soll künftig daran geknüpft werden, dass die verschärfte Residenzpflicht eingehalten wird. Zur besseren Bewältigung der Flüchtlingsströme soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden.