Brief aus Berlin 21/2015

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge meldete in dieser Woche einige Neuerungen und Fortschritte. Unsere Maßnahmen zeigen Wirkung: Die 1.000 Stellen die mit dem Nachtragshaushalt 2015 beschlossen wurden, konnten bis Ende November besetzt werden. Außerdem wurden vier neue Außenstellen in Unna, Mühlhausen, Suhl und Markkleeberg eröffnet. Im Monat November konnten die meisten Entscheidungen seit 20 Jahren getroffen werden. Außerdem können Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nun an Integrationskursen des Bundes teilnehmen und damit bereits während des Verfahrens die  deutsche Sprache lernen. Neben dem Thema Flüchtlingspolitik, das uns weiter beschäftigen wird, standen wir in der zurückliegenden Sitzungswoche vor wichtigen Entscheidungen. Darüber möchte ich Ihnen im Folgenden berichten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Dezemberwochenende und grüße Sie herzlich aus Berlin.

 

Bundeswehreinsatz in Syrien beschlossen

 

In dieser Woche standen wir im Bundestag vor einer schweren Entscheidung: Wir haben den „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ beschlossen. Mit den menschenverachtenden Terroranschlägen in Paris im November hat der IS nicht nur Frankreich angegriffen. Der Angriff galt unserer Lebensweise und unseren Werten – und damit auch uns. Der IS stellt aufgrund seiner Gewaltideologie und seiner terroristischen Handlungen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Dagegen müssen wir uns verteidigen.

 

Frankreich hat alle EU-Mitgliedstaaten um Beistand nach der EU-Beistandsklausel gebeten. Dem kommen wir nach. Konkret wird Deutschland mit der Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung (insbesondere luft-, raum- und seegestützt), Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle und Stabspersonal unterstützen. Insgesamt sollen sich an dem Einsatz bis zu 1200 Soldatinnen und Soldaten beteiligen. Der Einsatz unserer Streitkräfte soll vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzenden See-gebieten.

 

Der Einsatz wird zunächst bis zum 31.12.2016 befristet sein. Er ist eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und politische, humanitäre und militärische Ebenen hat. Ziel ist es, den IS einzudämmen und Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden.  Ebenso soll durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region erreicht werden. Neben den unmittelbaren Unterstützungsleistungen im Kampf gegen den IS planen wir  weiterhin, die französischen Streitkräfte durch die Übernahme von stärkerer Verantwortung in Mali sowie durch die Bereitstellung medizinischer Soforthilfe bei eventuellen weiteren Großschadensereignissen in Frankreich zu entlasten.

 

E-Health-Gesetz beschlossen

 

Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für eine bessere gesundheitliche Versorgung der Menschen stärker nutzen. Mit dem nun beschlossenen „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, dem sogenannten E-Health-Gesetz, schaffen wir dazu die Grundlage. Anfang 2016 soll es in Kraft treten.

 

In den vergangenen Wochen haben wir die neuen Regelungen in den Ausschüssen  intensiv beraten und Experten dazu angehört. Wichtig ist es, eine verlässliche Telematik-Infrastruktur zur sicheren Vernetzung zwischen Ärzten und Krankenhäusern herzustellen. Patientennutzen und Datenschutz stehen dabei im Mittelpunkt. Die digitale Vernetzung kann lebensrettend sein. Beispielsweise kann künftig der persönliche Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. So soll vermieden werden, dass es bei der Einnahme mehrerer Medikamente zu gefährlichen Wechselwirkungen kommt. Zudem kann in Notfällen der Notarzt künftig überlebenswichtige Daten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen.

 

Die elektronische Gesundheitskarte ist auch ein erster Schritt zu einer elektronischen Patientenakte. Mit dieser können die Versicherten über ihre Diagnosen und Therapien schneller und umfassender informiert werden. So steigt auch die Möglichkeit, auf die Entscheidungen über die eigene Behandlung Einfluss zu nehmen. Außerdem wird der Zugriff auf das sogenannte Patientenfach erleichtert: Dort können die Versicherten wichtige Dokumente wie z.B. einen elektronischen Impfausweis ablegen. Als weitere Anwendungen sind der elektronische Arzt- und Entlassbrief vorgesehen, damit wichtige Gesundheitsdaten schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Das Gesetz sieht darüber hinaus weitere telemedizinische Leistungen sowie die Einführung der Videosprechstunde vor.

 

Wirksamer Datenschutz ist besonders bei Gesundheitsdaten von zentraler Bedeutung. Die neue Telematik-Infrastruktur muss daher höchste Sicherheitsstandards erfüllen: Zugriffsrechte werden klar geregelt; die Datenabfrage von Ärzten wird protokolliert. Medizinische Daten werden doppelt verschlüsselt.

 

Blick auf ein Jahr Rot-Rot-Grün

 

Auch von Berlin aus blicken wir nun auf ein Jahr Rot-Rot-Grün in Thüringen. Viele Befürchtungen in Bezug auf das Agieren der neuen Landesregierung haben sich leider bestätigt. Die linke Regierung führt Thüringen mit ideologiegetriebener Politik bundesweit in die Isolation: Die inkonsequente Abschiebepolitik, inklusive dem Winterabschiebestopp in 2014, ist eine Verweigerung, Bundesrecht zu vollziehen. Ebenso verantwortungslos war die Enthaltung zum Asylkompromiss im Bundesrat im Oktober, mit der sich Rot-Rot-Grün der Lösung drängender Sachfragen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise verweigerte – im Übrigen gegen den Appell eigener Landräte. Und nicht zuletzt isoliert sich Thüringen mit der Entscheidung V-Leute abzuschalten im gesamtdeutschen Sicherheitsverbund.