Brief aus Berlin 04/2016

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Nach einer abwechslungsreichen Sitzungswoche in Berlin verabschiede ich mich ins Wochenende – nicht ohne Sie zuvor noch über aktuelle Themen aus meiner politischen Arbeit zu informieren.

 

Einheitlicher Datenschutz in Europa

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung stößt bei deutschen Datenschützern grundsätzlich auf ein positives Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda deutlich. Im Dezember hatten sich die 28 Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission und das Europäische Parlament nach vierjähriger Verhandlungsphase auf den einheitlichen Rechtsrahmen für alle Bürger, Unternehmen und Behörden geeinigt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, bestätigte, dass sich die Europäische Datenschutzgrundverordnung insgesamt auf hohem Niveau bewegt.

Ein gemeinsamer digitaler Binnenmarkt braucht ein einheitliches Datenschutzrecht. Für die Innovationskraft unserer Unternehmen ist es zugleich wichtig, dass der Datenschutz verhältnismäßig ist. Anwendungen der Zukunft – von Big Data bis zum Internet der Dinge – erfordern einen Ausgleich zwischen dem grundrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsschutz und der Möglichkeit zur Datennutzung für Wachstum und Wohlstand. Bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht müssen wir dies bedenken.

Zu Gast beim Wirtschaftsrat

Über aktuelle Themen aus dem Parlament berichtete ich in dieser Woche der Bundesfachkommission Wachstum und Innovation beim CDU Wirtschaftsrat. Dabei ging es um das aktuelle Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das Strukturen und Trends des deutschen Forschungs- und Innovationssystems aufzeigt. Weitere Themen waren die neue Datenschutzgrundverordnung und der aktuelle Stand der Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung.

Schwerpunkt auf Digitaler Bildung

Bei der Umsetzung der Digitalen Agenda legt die Bundesregierung in 2016 einen Schwerpunkt auf das Thema Digitale Bildung. Das wurde am Mittwoch im Ausschuss Digitale Agenda berichtet. Ich begrüße das sehr, denn die Digitale Bildung ist zum einen Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und zum anderen für den Erfolg am Arbeitsmarkt und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Arbeitsformen und -strukturen werden sich künftig verändern, was neue Qualifikationen und neue Bildungsinhalte nötig macht. Zudem liegen in der Digitalisierung von Lernprozessen Chancen: ein besseres Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden sowie eine stärkere Unabhängigkeit von klassischen Lernorten und Lernzeiten.

Die Bundesregierung wird nun ihre vielfältigen Maßnahmen und Projekte zum Thema Digitale Bildung strukturieren und weiterentwickeln und gemeinsam mit den Ländern strategische Ziele identifizieren. Von Bundestagsseite hatten wir hierzu bereits im letzten Jahr einen Antrag mit Vorschlägen zur Stärkung der Digitalen Bildung und Medienkompetenz gemacht. Auch in dieser Woche hat mich das Thema beschäftigt, und zwar bei einem Kamingespräch zur Digitalisierung der Lehre an Hochschulen und bei einer Podiumsdiskussion des Bibliotheksverbands. Dabei ging es um den Beitrag der Bibliotheken bei der Überwindung der digitalen Spaltung, indem sie Zugang zu digitalen Wissenswelten schaffen.

Asylpaket II verabschiedet

Nach intensiven und wochenlangen Verhandlungen hat der Bundestag am Donnerstag das Asylpaket II sowie Verschärfungen des Ausweisungsrechts für straffällig gewordene Ausländer verabschiedet. Damit wurden schnellere Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, vereinfachte Abschiebungen und eine Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzbedürftige für zwei Jahre beschlossen. Neben den vielen nationalen Maßnahmen ringen wir weiter hart um einen gemeinsamen europäischen Weg unter Einbeziehung der Türkei. Nur so kann es gelingen, den Flüchtlingsstrom insgesamt besser zu ordnen und zu steuern und die Zahlen zu reduzieren.

Von der Thüringer Landesregierung erwarte ich, dass sie die Maßnahmen nicht blockiert, sondern konsequent umsetzt. Die Maßnahmen des Asylpakets II sind hart, aber angemessen und notwendig. Sie tragen dazu bei, dass wir unsere Hilfe auf die Schutzbedürftigen konzentrieren können, die unmittelbar um Leib und Leben fürchten. Der am Veto der SPD gescheiterte Beschluss, Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, ist nur vertagt.

Weitere Förderung für Mehrgenerationenhäuser

Wir wollen die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser mit einer längerfristigen Förderung sichern. Im Anschluss an das bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (AP II) wird am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern starten. Das neue Programm soll zunächst bis 2020 laufen. Wir wollen die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen möglichst umfassend erhalten, um Erfahrungswissen zu sichern. Auch im neuen Programm beträgt die Gesamtfördersumme je Haus jährlich 40.000 Euro, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro (von Kommune, Landkreis und/oder Land) zusammensetzt.

Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie ist für April 2016 geplant. Die Länder, Kommunalen Spitzenverbände und Kommunen sowie alle bisher geförderten Mehrgenerationenhäuser und deren Träger werden zeitnah über das geplante Bundesprogramm ab 2017, dessen Eckpunkte und die Informationsveranstaltungen zum Interessenbekundungsverfahren informiert. So wird sichergestellt, dass alle bisher geförderten Mehrgenerationenhäuser genügend Zeit haben, sich am Interessensbekundungsverfahren und am danach folgenden Antragsverfahren zu beteiligen.