Schipanski begrüßt Ergebnisse des Koalitionsausschusses

Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt die Ergebnisse im Koalitionsausschuss zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene, die gestern in Berlin betroffen worden. Die Regierungsparteien haben sich dabei auf drei wesentliche Änderungen verständigt.

So gibt der Bund weitere 500 Mio. Euro zusätzlich an die Länder, um die Schulträger beim digitalen Unterricht zu unterstützen. „Neben den fünf Milliarden Euro aus dem Digitalpakt und der bundesweiten Öffnung der Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts für alle Schulen, unterstützt der Bund nun abermals die Bundesländer finanziell. Ungeachtet dessen, dass Bildung Ländersache ist, sehen wir im Bund die aktuelle Notwendigkeit zu handeln. Die Länder sind jedoch nun dringend angehalten, den  wesentlichen Handlungsschwerpunkt ihrer Politik auf die Digitalisierung zu legen, insbesondere im Bildungsbereich“, mahnt Schipanski, der Mitglied im Bundesbildungsausschuss ist sowie digitalpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Mit dem Sofortausstattungsprogramm unterstützt der Bund unter anderen  bedürftige Schüler mit einem Zuschuss von 150 Euro zur Anschaffung entsprechender Geräte für den digitalen Unterricht. Weiterhin wird die Ausstattung an Schulen zur Erstellung professioneller online-Lehrangebote gefördert.

Für die von der Krise besonders betroffenen Gastronomen hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie am dem 1. Juli auf einen Regelsteuersatz von 7 Prozent zu senken. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021. „Damit kommen wir einer Forderung aus zahlreichen Gaststättenverbänden und vieler einzelner Gastronomen nach. Wir wissen, dass die aktuellen Maßnahmen insbesondere von den Menschen aus dem Gastgewerbe viel abverlangt“, begründet Schipanski die beschlossene Unterstützung der Branche.

Ein weiterer Schwerpunkt im Koalitionsausschuss war das Kurzarbeitergeld. Hier sei eine sehr weitreichende Regelung getroffen worden, die vielen, die von Kurzarbeit betroffen sind, helfen werde, so Schipanski. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Bei Haushalten mit Kindern erhöht sich ab dem vierten Monat das Kurzarbeitergeld sogar auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis zum Ende dieses Jahres.