Berufsanerkennung: Für Fachkräftesicherung und Integration

In der letzten Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beschlossen. Das Gesetz ist aus zwei Perspektiven wichtig und richtungsweisend: Erstens erleichtert die christlich-liberale Koalition ausländischen Mitbürgern so den Zugang zum Arbeitsmarkt entsprechend ihrer Ausbildung und Qualifikationen. Arbeit ist der Schlüssel zu einem selbstverantworteten Leben sowie zu mehr Integration. Zweitens gehen wir mit dem Gesetz gegen den virulenten Fachkräftemangel in Medizin-, Pflege und Erziehungsberufen und im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) vor, indem wir qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland die Möglichkeit geben, bei uns in ihrem eigentlichen Beruf tätig zu werden.

Mit dem Gesetz wird es im Grundsatz keinen Unterschied mehr geben, wo man seinen Beruf erlernt hat, ob man EU-Bürger, Spätaussiedler oder „Drittstaatsangehöriger“ ist. Entscheidend ist fortan nur noch, dass die Qualität der Ausbildung dem deutschen Niveau entspricht. Jeder Interessierte erhält einen Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Prüfung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses, um festzustellen, ob dieser der jeweiligen deutschen Referenzqualifikation entspricht. Kleinere Unterschiede können mit einer entsprechend nachzuweisenden Berufserfahrung ausgeglichen werden. Liegen größere Abweichungen vor, hat der Bewerber die Möglichkeit, seine Kompetenz entweder durch Eignungsprüfungen oder Arbeitsproben zu belegen bzw. sich entsprechend weiterzubilden. Danach kann in einem neuen Anlauf die Anerkennung erreicht werden und einer Berufsausübung in Deutschland steht dann unabhängig vom Herkunftsland und Staatsangehörigkeit nichts mehr im Wege. Damit stellen wir sicher, dass die hohe Qualität unserer Berufsabschlüsse in jedem Fall gewahrt bleibt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird außerdem ein umfassendes – auch fremdsprachiges – Beratungs- und Informationsangebot eingerichtet, um Interessierte bei ihrer Antragsstellung zu unterstützen. So vereinfachen und vereinheitlichen wir das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erheblich und gehen einen Riesenschritt hin zu einer „Willkommenskultur“ für qualifizierte Migrantinnen und Migranten.

Der einzige „Haken“ ist, dass das Gesetz aufgrund unseres vor allem im Bildungsbereich stark greifenden föderalistischen Systems lediglich all die Berufe, deren Abschlüsse auf Bundesebene geregelt sind, umfasst. Dazu gehören akademische und nichtakademische Heilberufe, Rechtsanwälte und Handwerksmeister. Auch die etwa 350 Ausbildungsberufe, die nicht weiter reglementiert sind und meist zum Handwerk, dem kaufmännischen oder technischen Bereich gehören, erhalten mit dem Gesetz den Anspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung. Doch bei Berufen wie Lehrer, Ingenieure und Erzieher, für die die Bundesländer zuständig sind, fehlt dem Bund die Handhabung. Deshalb sind die Länder jetzt gefordert, schnellstmöglich nachzuziehen, um auch für diese Berufsgruppen das Anerkennungsverfahren zu verbessern. Mindestens ebenso wichtig ist, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt und dieses sinnvolle Vorhaben nicht durch eine Blockadehaltung aus parteitaktischem Kalkül verhindert wird.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes informiert das Netzwerk Integration durch Qualifizierung auf seiner Homepage www.netzwerk-iq.de.