Brief aus Berlin – 19/2012

Nach einer arbeitsintensiven Sitzungswoche stand heute (30. November 2012) noch eine wichtige Abstimmung über Hilfen für Griechenland auf der Tagesordnung. Über ausgewählte Themen meiner Woche möchte ich Sie heute gerne in meinem aktuellen Brief aus Berlin informieren.

  1. Experten unterstützen Grundgesetzänderung
  2. Koalition stärkt Patientenrechte
  3. Zukunft der ländlichen Räume
  4. Solidarität mit Griechenland
  5. Hinter den Kulissen: Aktuelle Stunde

[download id=“538″]

1. Experten unterstützen Grundgesetzänderung

Im Bildungsausschuss haben wir am Mittwoch mehrere Experten zur geplanten Änderung von Artikel 91b Grundgesetz angehört. Damit möchte die Koalition ermöglichen, dass der Bund künftig Hochschulen dauerhaft fördern kann. Auch die Thüringer Hochschulen würden von der Grundgesetzänderung enorm profitieren: Zum einen könnten sie in den Genuss der langfristigen Mitfinanzierung durch den Bund kommen. Zum anderen wären nach der Grundgesetzänderung sehr viel weitergehende Kooperationsmöglichkeiten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen möglich als bisher. Diese Vorzüge sind nicht von der Hand zu weisen. Daher muss die Änderung von Artikel 91b Grundgesetz nun endlich beschlossen werden. Das haben der Vorsitzende des Wissenschaftsrates und der Vertreter der Hochschulen in der Expertenanhörung erneut bestätigt.

Da für die Grundgesetzänderung jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig ist, sind wir auf die Zustimmung der SPD angewiesen. Der Thüringer Kultusminister Matschie blockiert das Vorhaben trotzdem weiterhin – ohne inhaltliche Argumente und aus rein parteitaktischen Motiven. Für diese Verweigerungshaltung haben die Hochschulen zurecht kein Verständnis. Die SPD sollte ihrer staatspolitischen Verantwortung nachkommen und im Bundesrat endlich den Weg für die Grundgesetzänderung freimachen.

2. Koalition stärkt Patientenrechte

Die Koalition hat die Rechte von Patienten gestärkt und mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag verabschiedet. Wir wollen damit Mängel in der Patientenversorgung abstellen, die durch Nichtbeachtung persönlicher Behandlungswünsche, zeitraubende Bewilligungsverfahren für Kassenleistungen oder durch Behandlungsfehler entstehen.

Im Hinblick auf Leistungen, die vom Versicherten selbst getragen werden müssen (z. B. sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen), haben wir sichergestellt, dass der behandelnde Arzt über die entstehenden Kosten aufklären muss. Bei der Bewilligung von Leistungen der Krankenkassen schaffen wir deutliche Erleichterungen für die Versicherten. So gilt in Zukunft eine Leistung als bewilligt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen nach dessen Eingang über einen Antrag entschieden hat. Außerdem stärken wir die Informationsrechte der Patienten. So hat in Zukunft jeder das Recht auf Einsicht und Kopie seiner Patientenakte beim Arzt.

3. Zukunft der ländlichen Räume

Die Weiterentwicklung der ländlichen Räume ist eine Herzensangelegenheit der Union. Daher haben wir in der Koalition den Antrag „Zukunft für ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen“ erarbeitet, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde. Damit fiel auch der Startschuss für die Umsetzung der insgesamt 105 Maßnahmen, mit denen wir bestehende Projekte zu Gunsten der ländlichen Regionen Deutschlands bündeln, Maßnahmen beschleunigen und neue Anregungen geben wollen. Sie betreffen die Bereiche Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur, Wirtschaft und Arbeit, sozialer Zusammenhalt, Betreuung, Gesundheit und Pflege sowie integrierte ländliche Entwicklung.

Schwerpunkte sind zum Beispiel der Ausbau der Breitbandversorgung und die Förderung der Mobilität. Bei all unseren Vorschlägen sehen wir Bund, Länder, Städte, Gemeinden und nicht-staatliche Akteure gemeinsam in der Verantwortung. Zusammen wollen wir das Landleben zukunftsfest machen und den demografischen Wandel rechtzeitig und aktiv gestalten.

4. Solidarität mit Griechenland

Die Eurogruppe hat in dieser Woche über notwendige Änderungen am Finanzhilfeprogramm für Griechenland beraten, über die der Bundestag am heutigen Freitag abgestimmt hat. Ich habe mit „ja“ gestimmt und möchte Ihnen gerne kurz meine Beweggründe erklären. Aus Solidarität mit unseren Partnern steht für mich außer Frage, dass wir Verantwortung in der Europäischen Union übernehmen. Die Troika hat bestätigt, dass die griechische Regierung die Umsetzung der hohen Sparauflagen bisher sehr konsequent verfolgt hat. Das ist ein ermutigendes Signal. Allerdings ist Griechenland aufgrund der zweifachen Neuwahlen in Reformverzug geraten.

Verschiedene Maßnahmen sollen den Schuldenstand Griechenlands senken. Dazu zählt eine Zinssenkung auf bereits vergebene öffentliche Kredite. Außerdem sollen die Laufzeiten für Kredite, die Griechenland aus bilateralen und EFSF-Mitteln erhält, um 10 bzw. 15 Jahre verlängert werden. Ferner verpflichten sich die Eurostaaten, Gewinne aus dem Programm zum Aufkauf von griechischen Staatsanleihen ab 2013 an Griechenland zurückfließen zu lassen. So wird sichergestellt, dass andere Länder aus der Notlage eines Partnerlandes keinen Profit ziehen. Ein Schuldenschnitt ist nicht vorgesehen. Dadurch soll der Spardruck aufrecht erhalten werden. Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter: www.bundesfinanzministerium.de

5. Hinter den Kulissen: Aktuelle Stunde

In einer Aktuellen Stunde haben die Abgeordneten, die nach einer Fragestunde im Plenum noch Diskussionsbedarf haben, Gelegenheit zur weiteren Aussprache. Eine Aktuelle Stunde kann aber auch im Vorfeld verlangt werden, um Themen von allgemeinem aktuellem Interesse zu debattieren. Auf Verlangen der Koalition stand am Mittwoch z.B. eine Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Vermögenssteuerpläne von SPD und Grünen auf dem Programm.

Die einzelnen Reden der Abgeordneten dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern und insgesamt die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. Die Redezeit von Regierungs- und Bundesratsvertretern ist von dieser Regelung allerdings ausgenommen, so dass Aktuelle Stunden oft länger als 60 Minuten dauern.