NPD-Verbot: Schipanski betont Verantwortung der Länder

Innenminister einigen sich auf Klageeinreichung
Die Innenminister der Länder haben sich gestern (05.12.2012) in Warnemünde einstimmig dafür ausgesprochen, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten. Auf Grundlage dieses Beschlusses werden die Ministerpräsidenten heute das Verbotsverfahren auch formell beschließen.

Schipanski teilt die Auffassung der Innenminister, dass ein neues NPD-Verbotsverfahren politisch sehr wünschenswert ist: „Die NPD ist rassistisch und antidemokratisch. Es ist unerträglich, dass sie nach dem Parteiengesetz regelmäßig Steuergelder zur Wahlkampfkostenerstattung erhält.“ Gleichzeitig hegt Schipanski aber auch juristische Zweifel. „Das letzte NPD-Verbotsverfahren scheiterte nicht zuletzt an der schlechten Koordination zwischen den Landesverfassungsschutzämtern. Innere Sicherheit ist primär Ländersache. Sollten sich Bundestag und Bundesregierung der Klage anschließen, wäre das ein erheblicher Vertrauensvorschuss gegenüber den Ländern. Sie sind jetzt in der Pflicht“, betont Schipanski.

Im NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages arbeitet Schipanski als ordentliches Mitglied an der Aufklärung mit. „Wir konnten den Nachweis erbringen, dass einzelne Personen aus dem Umfeld des NSU auch Verbindungen zur NPD hatten. Diese Befunde könnten im Verbotsverfahren eine wichtige Rolle spielen. Sie können aber allenfalls ein kleiner Baustein in der gesamten Beweiskette sein“, befindet Schipanski abschließend.

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