Grundgesetzänderung für die Hochschulen umsetzen

Institutionelle Förderung durch den Bund jetzt ermöglichen
Im Deutschen Bundestag fand heute eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 91b Grundgesetz statt. Dadurch soll der Bund künftig die Möglichkeit erhalten, Hochschulen dauerhaft zu fördern. Hierzu erklärt der Forschungspolitiker Tankred Schipanski (CDU):
„Die Änderung von Artikel 91b Grundgesetz muss nun endlich beschlossen werden. Das haben der Vorsitzende des Wissenschaftsrates und der Vertreter der Hochschulen in der heutigen Expertenanhörung noch einmal bestätigt. Da für die Grundgesetzänderung jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig ist, sind wir auf die Zustimmung der SPD angewiesen.

Auch die Thüringer Hochschulen könnten von der Grundgesetzänderung enorm profitieren: Zum einen könnten sie in den Genuss der dauerhaften Mitfinanzierung durch den Bund kommen. Zum anderen wären nach der Grundgesetzänderung sehr viel weitergehende Kooperationsmöglichkeiten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen möglich als bisher. Diese Vorzüge sind nicht von der Hand zu weisen.

Dennoch blockiert Kultusminister Matschie (SPD) das Vorhaben weiterhin – ohne das Hervorbringen inhaltlicher Argumente und aus rein parteitaktischen Motiven. Offenbar will man der Bundesregierung vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr keine Erfolge mehr gönnen. Für diese Verweigerungshaltung haben die Hochschulen zurecht kein Verständnis.

Dieses Verhalten der SPD ist unredlich. Ich fordere Kultusminister Matschie und die SPD auf, wahltaktische Überlegungen nicht länger über das Wohl der Thüringer Hochschulen zu stellen. Die SPD sollte ihrer staatspolitischen Verantwortung nachkommen und im Bundesrat endlich den Weg für die Grundgesetzänderung freimachen.“

[download id=“536″]