Berliner Erklärung der ostdeutschen Abgeordneten

Zum Abschluss der Klausurtagung der ostdeutschen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion am 14. und 15. April haben wir eine Berliner Erklärung abgegeben. Darin halten wir fest: In Deutschland geht es voran. Die Menschen profitieren von der auf Wachstum, Wohlstand und sozialen Zusammenhalt ausgerichteten Politik der unionsgeführten Bundesregierung.

Wir Christdemokraten haben Wort gehalten – es geht voran:

  • immer weniger Arbeitslose
  • mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • schneller steigende Löhne und Renten
  • besseres Geschäftsklima
  • Umsatzsteigerungen bei der Industrie
  • weniger Neuverschuldung
  • mehr Geld für soziale Sicherung und Teilhabe
  • mehr Investitionen in Bildung und Forschung
  • Entlastung der Kommunen von Ausgaben bei der Grundsicherung und bei Kitas

In Ostdeutschland haben wir mit neuen Ansätzen und Fördermaßnahmen dafür gesorgt, dass der Aufbau neuer, hochqualifizierter Arbeitsplätze schneller vorangegangen ist. Der Erfolg gibt uns Recht.

Der Neiddebatte um Solidarpakt und Fonds Deutsche Einheit hat die Union stets standgehalten. Angestoßen hatte diese ungute Diskussion zuletzt die nordrhein-westfälische SPD. Demgegenüber haben CDU und CSU immer gewährleistet, dass Ostdeutschland sich auf die zugesagte Unterstützung seines Aufholprozesses verlassen konnte.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Die Zusagen im Solidarpakt II an Ostdeutschland sind einzuhalten. Wir fordern das Europäische Parlament auf, dem Kompromiss der europäischen Staats- und Regierungschefs zu den EU-Finanzen zuzustimmen und den Weg für die künftig für Ostdeutschland vorgesehenen EU-Mittel freizugeben.

Die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland ist auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre. In den vergangenen 12 Monaten lag die Zahl der Arbeitslosen in Ostdeutschland kontinuierlich unter einer Million. Im letzten Herbst unterschritt die Arbeitslosenquote die Marke von 10 Prozent. Einzelne Arbeitsmarktregionen in Ostdeutschland stehen inzwischen besser da als manche Regionen Westdeutschlands. Ursache dafür ist vor allem der Aufbau regulärer Beschäftigung in den letzten Jahren. Seit den Tiefstständen sind in Ostdeutschland rund eine halbe Million neue sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden. Die Aufgabe besteht nun darin, unter anderem durch branchenspezifische Mindestlöhne, die Gehaltsstruktur in Ostdeutschland anzupassen.

Das hat viel mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland insgesamt zu tun, zeigt aber auch, dass der Aufbau einer erfolgreichen Wirtschaft in Ostdeutschland vorankommt. Dennoch ist Ostdeutschland weiterhin besonders gefordert, nicht zuletzt auch aufgrund der Konsequenzen des demografischen Wandels, der in Ostdeutschland früher und tiefgreifender spürbar wird. Deshalb braucht Ostdeutschland weiter Verlässlichkeit. Die im Solidarpakt II zugesagten Mittel sind unverzichtbar. Dank einer klugen Verhandlungsführung ist es der Bundesregierung zudem gelungen, auch für die nächsten Jahre europäische Mittel für den Aufbau der Wirtschaft in Ostdeutschland zu sichern. Damit kann der erfolgreiche Weg der europäischen Stützung des Aufbaus Ostdeutschlands fortgesetzt werden, wenn das Europäische Parlament diesem Kompromiss zustimmt.

Verlässlichkeit und föderale Solidarität sind für die strukturschwachen Länder auch beim Länderfinanzausgleich wichtig. Nur so können sie trotz ihrer nach wie vor bestehenden Schwächen in ihrer Wirtschafts- und Finanzkraft ihre staatlichen Aufgaben erfüllen, die Wachstums- und Innovationspolitik fortsetzen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland garantieren.

Kulturpolitik, Sozialer Zusammenhalt und Teilhabe

Die Vielfalt der ostdeutschen Kulturlandschaft werden wir auch in Zukunft fördern. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP ihr gesellschaftliches Leitbild klar benannt: Wir wollen nachhaltiges Wachstum, um Wohlstand und soziale Gerechtigkeit zu sichern. Unser Ziel ist ein Deutschland, das zusammenhält.

In der Kulturpolitik haben wir mit dem Programm „Invest Ost – Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ in vielen Regionen deutliche Akzente gesetzt, die bundesweit beachtet werden.

Mit dem Bildungspaket gibt die Bundesregierung bedürftigen Kindern aus Familien mit niedrigen Einkommen mehr Zukunftschancen. Diese haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung. Ab sofort können sie bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen. Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Die Zuständigkeit für das neue Bildungspaket wurde in die Hände der Kommunen gelegt. Der Bund erstattet die Kosten komplett.

Der 2007 auf Initiative der unionsgeführten Bundesregierung eingeleitete Ausbau der Betreuungsplätze für Kleinkinder setzt sich fort. Der Bund beteiligt sich neben einem Drittel an den Investitionen auch an den laufenden Betriebskosten. So soll der von uns durchgesetzte Rechtsanspruch für Eltern auf einen Betreuungsplatz ihrer unter dreijährigen Kinder erfüllt werden.

Die Unionsfraktion würdigt die Arbeit von Ehrenamtlichen. Tätigkeiten als Trainer, Ausbilder oder Betreuer werden seit Jahresbeginn 2013 stärker steuerlich begünstigt. Haftungsrisiken für Ehrenamtliche sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Es gibt mehr Rechtssicherheit in Fragen der Gemeinnützigkeit.

Der neu geschaffene Bundesfreiwilligendienst umfasst im Gegensatz zum früheren Zivildienst auch die Einsatzbereiche Sport, Integration, Kultur, Bildung und Katastrophenschutz. Angesichts des demografischen Wandels ist er ein Angebot an Frauen und Männer aller Generationen, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Der Bund stellt mit 300 Millionen Euro so viel Geld wie nie zuvor für freiwilliges Engagement bereit.

Die Union will den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Heimat selbst zu gestalten. Deshalb haben wir den Fehler von Rot-Grün, die Städte und Landkreise mit der Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung zu belasten, korrigiert. Zukünftig übernimmt der Bund die Kosten der Altersgrundsicherung von jährlich rund 4,5 Milliarden Euro. Diese größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik ermöglicht neue Handlungsspielräume vor Ort. Profitieren werden davon besonders die Kommunen, die unter drängenden Finanzproblemen leiden. Dies ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels für die ostdeutschen Kommunen von besonderer Bedeutung. Die Bundesländer bleiben aufgefordert, diese Entlastungen an die Kommunen weiterzugeben.

Rente

Das geltende Rentenrecht ist für die Rentner und Beitragszahler in Ostdeutschland vorteilhaft.

Bei gleichem Lohn erwirbt ein Arbeitnehmer in Ostdeutschland einen höheren Rentenanspruch als ein Arbeitnehmer in Westdeutschland. Ursache dafür ist der Vorteil der Höherwertung ostdeutscher Löhne um gut 17 Prozent, der den Nachteil des um 10 Prozent niedrigeren Rentenwerts ausgleicht.

Es ist einer der wesentlichen Schritte zur Vollendung der Deutschen Einheit gewesen, dass die CDU unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl 1990 die ostdeutschen Rentner und Arbeitnehmer in die gesamtdeutsche Rentenversicherung einbezogen hat. Dies ist eine gesamtdeutsche Solidarleistung, mit der die in der DDR erworbenen Ansprüche, deren Erfüllung die marode Wirtschaft in der DDR niemals hätte sicherstellen können, auf eine solide Basis gestellt wurden. Zudem ist es gelungen, auch die ostdeutschen Rentner an den starken Lohnsteigerungen in Ostdeutschland nach 1990 zu beteiligen. Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli diesen Jahres ist ein weiterer großer Schritt zur Angleichung der Rentenwerte in Ost und West gelungen. Der aktuelle Rentenwert Ost erreicht damit das Niveau von 91,5 Prozent des allgemeinen Rentenwerts.

Das geltende Rentenrecht bewirkt eine Angleichung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Werte bei einer vorausgegangenen Angleichung von Löhnen. So können die Interessen von Rentnern und Arbeitnehmern in Ost wie in West gleichermaßen Berücksichtigung finden. Wir lehnen dagegen eine Ost/West-Angleichung des geltenden Rentenrechts, die den ostdeutschen Arbeitnehmern erhebliche Nachteile bringen würde, ab. Der Vorteil der Höherwertung darf nicht wegen einer vorgeblichen Rentenangleichung unbedacht aufgegeben werden. Die Vorschläge hierfür, die die Höherwertung entfallen lassen, sind tatsächlich nicht zum Vorteil Ostdeutschlands sondern würden die Arbeitnehmer in Ostdeutschland benachteiligen. Demgegenüber zeigt sich, dass im geltenden Recht deutlich höhere Steigerungen der Rente in Ostdeutschland gegenüber Westdeutschland möglich sind. So werden zum 1. Juli die Renten in Ostdeutschland um 3,29 Prozent steigen, in Westdeutschland um 0,25 Prozent. Eine weitere Angleichung ist nach den vorliegenden Prognosen nicht nur im laufenden Jahr zu erwarten, sondern auch in den kommenden Jahren. So kann es gelingen, auch ohne einen für Ostdeutschland belastenden Eingriff in das Rentenrecht zu gleichen Rentenwerten in Ost und West zu kommen.

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung in Ostdeutschland müssen auf hohem Niveau weiter gefördert werden. Als zusätzliches Element der Stärkung von Forschung und Entwicklung wollen wir die Investitionszulage in eine Innovationszulage umwandeln. Wenn sie sich bewährt, soll sie auf ganz Deutschland ausgedehnt werden.

Es ist in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, in Ostdeutschland eine international konkurrenzfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft zu entwickeln. Das beweist unter anderem der Erfolg ost-deutscher Hochschulen in der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern. Die Forschungsinfrastruktur und der gut ausgebildete wissenschaftliche Nachwuchs sind die Basis vieler wachsender, junger und innovativer Unternehmen, die einen großen Teil der neu entstandenen Arbeitsplätze in Ostdeutschland geschaffen haben. Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Unternehmen Region“ ist seit Jahren Garant dafür, dass aus Forschungsförderung Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen in den ostdeutschen Regionen entstehen. Wir haben in dieser Legislaturperiode das Erfolgsprogramm fortgeschrieben und mit der neuen Förderlinie “Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“ dafür gesorgt, dass 500 Millionen Euro bis 2019 in den Ausbau international attraktiver Forschungsverbünde zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fließen. Sie sollen helfen, dass aus Ideen schneller marktfähige Innovationsprodukte „Made in Ostdeutschland“ werden.

Ostdeutschland hat jedoch noch immer einen Nachholbedarf im Bereich der unternehmerischen Forschung. Um die Lücke bis zum Auslaufen des Solidarpaktes zu schließen, ist es notwendig, die besonderen Förderprogramme im Bereich der Forschung mit einem regionalen Schwerpunkt in Ostdeutschland wie die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsstruktur“, das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ und die regionalorientierte Innovationsförderung im Bundesfor-schungsministerium in ihrem jetzigen Umfang fortzuführen.

Infrastruktur

Die Investitionen in die Infrastruktur sind dauerhaft zu erhöhen. Neben der Finanzierung von neuen Projekten muss in verstärktem Maße auf die Erhaltung des Bestandes geachtet werden. Insbesondere in Ostdeutschland sind weiterhin überproportionale Verkehrsinvestitionen notwendig.

Bei der Verwendung der europäischen Mittel, insbesondere der EFRE-Mittel, ist der besondere Bedarf Ostdeutschlands im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu beachten. Wir streben eine Verwirklichung der von der Europäischen Kommission vorgelegten Verkehrsachsen der Transeuropäischen Netze in Ostdeutschland an. Der künftige Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2015) muss hier realistische Perspektiven, insbesondere auf den grenzüberschreitenden Achsen aufzeigen. Auch sind die großen Potenziale des ostdeutschen Wasserstraßennetzes durch Verbesserungen der Infrastruktur zu nutzen.

Eine leistungsfähige Infrastruktur ist Voraussetzung für eine gute Wirtschaftsentwicklung. Wir stehen für das Ziel, Ostdeutschland in Europa optimal zu vernetzen, um die wirtschaftlichen Potentiale der ostdeutschen Zentren weiterzuentwickeln.

Leistungsfähige Anbindungen und Verknüpfungen der deutschen See- und Binnenhäfen, der Flughäfen und Wirtschaftszentren sind im nationalen Verkehrsnetz und innerhalb der europäischen Verkehrskorridore für alle Verkehrsträger herzustellen. Dies gilt in besonderem Maße für die Anbindung Ostdeutschlands an das Schienenfernverkehrsnetz.

Die Finanzhilfen des erfolgreichen Krankenhausinvestitionsprogramms-Ost haben in Ostdeutschland eine moderne Krankenhauslandschaft geschaffen. Für die Zeit nach Auslaufen der Förderung ist ein investives Anschlussverfahren zu entwickeln, um den bereits jetzt sichtbaren und künftig steigenden Wiederbeschaffungs- und Ergänzungsbedarf der ostdeutschen Krankenhäuser zu decken.

Aufarbeitung des SED-Unrechts

Wir unterstützen den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn in seinem Bemühen, die verbliebenen ehemaligen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR in seiner Behörde an andere Bundesbehörden zu versetzen. Wir treten dafür ein, in der kommenden Legislaturperiode eine Anpassung der Opferpension im Rahmen der Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre zu prüfen. Alle Tendenzen, das Unrecht der SED-Diktatur zu verharmlosen, weisen wir zurück. 2012 konnten bereits gut 47.000 Verfolgte des SED-Regimes die Opferpension erhalten. In dieser Legislaturperiode sind wir bei der weiteren Verbesserung der Rehabilitierungsgesetze gut vorangekommen. So haben wir die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Opferpension beantragt werden kann und haben die Antragsfrist noch einmal verlängert, so dass noch bis 2019 ein Antrag auf Rehabilitierung gestellt werden kann. Wir haben klargestellt, dass auch in DDR-Jugendeinrichtungen, vor allem in den Jugendwerkhöfen, oft haftähnliche Bedingungen herrschten. Daher kann auch ein Anrecht auf die Opferpension haben, wer dort sechs Monate eingesperrt war.

Mehr als 20 Jahre nach dem Ende der DDR wird es immer wichtiger, jungen Menschen ein zutreffendes Bild vom Leben in der DDR zu vermitteln. Wir haben in dieser Legislaturperiode daher mit dem koordinierenden Zeitzeugenbüro eine vom Bund finanziell geförderte gemeinsame Anlaufstelle für die bestehenden Zeitzeugenprogramme geschaffen. Damit kann es besser als bisher gelingen, Zeitzeugen, die authentisch vom Unrecht der SED-Diktatur berichten können, in die Schulen zu bringen. Es kommt nun darauf an, dass dieses gute Angebot auch genutzt wird.

Zudem wollen wir Vorbereitungen für die Einrichtung eines Zentrums für „Automatisierte virtuelle Rekonstruktion“ bei der Fraunhofer-Gesellschaft unterstützen, um die Rekonstruktion der zerrissenen Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR voranzutreiben.

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