Brief aus Berlin – 14/2013

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In dieser Woche wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD unterzeichnet.
Die Kernpunkte des Vertrages können Sie der Sonderausgabe der Broschüre „Fraktion direkt“ entnehmen. Die Details und Interpretationsfragen werden uns in den kommenden Jahren beschäftigen.

Bildung und Forschung bleiben erste Priorität

Bildung und Forschung stehen auch künftig ganz oben auf unserer politischen Agenda. Die Länder werden in einigen Bereichen deutlich entlastet, wodurch sie mehr Mittel für die Finanzierung der Hochschulen zur Verfügung haben. Die Stärkung der Hochschulen ist ein wichtiges Signal im Koalitionsvertrag.

Der Bund wird beispielsweise die Finanzierung des Aufwuchses der außeruniversitären Forschungseinrichtungen alleine finanzieren. Der Hochschulpakt sowie der Pakt für Forschung und Innovation werden fortgesetzt, die erfolgreiche Exzellenzinitiative wird in neue Förderlinien überführt.

Mit Blick auf Thüringen kann die Universität Jena künftig insbesondere von einer weiteren Förderung der „Kleinen Fächer“ profitieren. Eine positive Nachricht für Thüringen ist außerdem die Fortsetzung der Förderprogramme „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“, „Unternehmen Region“ und „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innovation“.

Einziger Wermutstropfen ist, dass keine abschließende Einigung über eine Grundgesetzänderung von Artikel 91b („Kooperationsverbot“) erzielt werden konnte, nach der Bund und Länder gemeinsam Verantwortung für die Hochschulen tragen könnten. Festgelegt wurde aber, dass dies von den Fachpolitikern weiter verhandelt werden soll und nicht von der Arbeitsgruppe zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Wir stehen auch weiter für solide Finanzen

Für mich ist es wichtig, Ihnen die Finanzierbarkeit unserer Maßnahmen aufzuzeigen. Dabei darf ich mich auf ein Rundschreiben unseres haushaltspolitischen Sprechers Norbert Barthel beziehen:

Ohne Steuererhöhungen werden wir die grundgesetzliche Schuldenbremse, den Fiskalvertrag und den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten. Ab 2015 wird der Bund erstmals seit Jahrzehnten keine neuen Schulden aufnehmen. Die Schuldenbremse erlaubt zwar jedes Jahr eine geringe Neuverschuldung, diese Möglichkeit wird aber bewusst nicht genutzt. Damit werden ganz zentrale Wahlkampfforderungen der Union umgesetzt.

Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote wollen wir von 81 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Ende 2012 bis Ende 2017 auf unter 70 Prozent des BIP absenken und innerhalb von zehn Jahren auf weniger als 60 Prozent des BIP zurückführen. Zu begrüßen ist auch die Vereinbarung von haushaltspolitischen Grundsätzen wie der Begrenzung des Ausgabenwachstums möglichst unterhalb des BIP-Wachstums. Insgesamt sichern wir so die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und eröffnen den zukünftigen Generationen Gestaltungsspielräume.

Die finanziellen Prioritäten für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen, sind auf den Seiten 88 f. des Koalitionsvertrages genannt. Die damit verbundenen Mehrausgaben bleiben auf 23 Milliarden Euro über die Legislaturperiode beschränkt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

  • Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr. Für den Bund entstehen daraus in dieser Legislaturperiode Mehrausgaben von drei Milliarden Euro.
  • Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.
  • Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert.
  • Für die Städtebauförderung stellen wir insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um auf 700 Millionen Euro pro Jahr zu kommen.
  • Wir wollen Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-Ziel“ der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BIP (ODA-Quote) führen und stellen deshalb in der Legislaturperiode zwei Milliarden Euro bereit.
  • Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erhöht sich gegenüber den Planungen um zwei Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode.
  • Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Milliarden Euro angehoben.
  • Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Dazu stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung.

Die prioritären Maßnahmen können unter den zuvor genannten strengen Rahmenbedingungen ohne Steuererhöhungen und ohne neue Schulden umgesetzt werden. Das erfordert absehbar viel Disziplin bei der Haushaltsaufstellung und den parlamentarischen Beratungen im kommenden Jahr.