Brief aus Berlin 22/2015

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Bevor das Jahr zu Ende geht, möchte ich Sie noch einmal mit Informationen aus der zurückliegenden Sitzungswoche in Berlin versorgen. Wir haben in diesem Jahr erlebt, dass Deutschland für viele Menschen ein Ort der Hoffnung und Stabilität ist. Wer vor Krieg und Verfolgung aus seiner Heimat fliehen musste, findet bei uns Schutz. Den vielen Ehren- und Hauptamtlichen möchte ich für ihren bemerkenswerten Einsatz in den vergangenen Monaten an dieser Stelle danken. Möge es uns gemeinsam gelingen, diese Aufgabe weiterhin mit Herz und mit Verstand zu erfüllen. Ich wünsche Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest, erholsame Tage und ein gutes neues Jahr 2016!

 

Bundesparteitag: CDU zeigt Geschlossenheit

Der 28. Parteitag der CDU in Karlsruhe hat ein klares Signal der Geschlossenheit der Partei gesetzt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Rede den Kurs in der Flüchtlingspolitik erläutert und  deutlich gemacht: CDU und CSU wollen mit Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene den Flüchtlingszustrom ordnen und steuern, Fluchtursachen bekämpfen und die Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge spürbar reduzieren. Die Union nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger auf und steht für ein geeintes und handlungsfähiges Europa ein. Wir bekennen uns zu unseren humanitären Werten und helfen Menschen in Not.

Bessere Bedingungen für Nachwuchswissenschaftler

Nachwuchswissenschaftler sollen künftig verbesserte Arbeitsbedingungen vorfinden. Mit diesem Ziel haben wir nun im Bundestag die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen.

Wir wollen so viel Planungssicherheit für Nachwuchswissenschaftler wie möglich, so viel Flexibilität für die Hochschulen wie nötig. Zeitverträge für Wissenschaftler sollen fortan mindestens so lange laufen, wie diese für die Promotion oder ihr Forschungsprojekt brauchen. Bei Stellen, die über Drittmittel finanziert werden, soll die Laufzeit der Dauer der Drittmittelbewilligung entsprechen. Als Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf haben wir durchgesetzt, dass Studierende künftig sechs statt vier Jahre lang studienbegleitend als wissenschaftliche Hilfskraft arbeiten können. Mit dieser Anpassung an die Regelstudienzeit eines Bachelor- und Masterstudiums entsprechen wir einem Wunsch der Studierenden.

Klar ist, dass die Gesetzesnovelle nur Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Als nächstes müssen wir uns über ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) an Universitäten verständigen. Dies ist ein zweiter wichtiger Baustein für die Schaffung neuer und zuverlässiger Karrierewege in der Wissenschaft. Die Koalitionsfraktionsspitzen haben dafür im April eine Milliarde Euro über zehn Jahre ab 2017 in Aussicht gestellt.

Gespräch mit chinesischer Delegation

Als Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss Digitale Agenda traf ich mich am Mittwoch mit einer Delegation der chinesischen Behörde für Industrie und Handel zu Fragen der Regulierung des Online-Handels. Ich berichtete dabei unter anderem über die Strategie für den europäischen digitalen Binnenmarkt. Diese hat einen besseren Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa zum Ziel. Erreicht werden soll mehr Rechtssicherheit bei Onlineeinkäufen. Zu diesem Zweck sollen voneinander abweichende Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten vermieden sowie bestehende Probleme bei grenzübergreifenden Interneteinkäufen behoben werden.

Neue Datenschutzregelungen

Der Datenschutz in Europa wird neu geregelt. In dieser Woche verständigten sich die Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und das Europäisches Parlament über den endgültigen Wortlaut der neuen Datenschutz-Grundverordnung.

Künftig gilt damit ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Bürger, Unternehmen und Behörden. Gerade im Wettbewerb mit den großen US-Anbietern profitieren europäische Firmen davon. Das europäische Recht muss auch von Google und Co. eingehalten werden. Wir erhoffen uns zudem, dass die neue Verordnung auch die intelligente Verknüpfung von Daten bei hohem Datenschutz möglich macht. Hier liegt gerade für kleine Unternehmen in Europa eine große Chance.

Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt – beispielsweise durch mehr Informationsrechte und die Möglichkeit, bestimmten Datenverarbeitungen zu widersprechen.

Das hohe deutsche Datenschutzniveau bleibt erhalten, dafür haben wir uns in den Verhandlungen eingesetzt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.

Mehr Rechtssicherheit für Syndikusanwälte

Angestellte Rechtsanwälte in Unternehmen und Verbänden, sogenannte Syndikusanwälte, können künftig wieder in ihre berufsständischen Versorgungswerke einzahlen statt in die gesetzliche Rentenversicherung. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen und damit für Rechtssicherheit gesorgt. Das Bundessozialgericht hatte dies zuvor in Frage gestellt, daher war eine gesetzliche Regelung notwendig. Auch für andere freie Berufe, wie beispielsweise Tierärzte oder Architekten, muss der Gesetzgeber in einem weiteren Schritt klarstellende Regelungen treffen.

Die Syndikusanwälte müssen zudem auch künftig keine individuellen Haftpflichtversicherungen abschließen. Gerade in größeren Unternehmen hätte dies angesichts hoher Risiken in Prozessen zu immensen Beiträgen und einer Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern eines Unternehmens geführt.