Brief aus Berlin – 21/2011

Eine abwechslungsreiche Sitzungswoche mit vielen Tagesordnungspunkten neigt sich dem Ende. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre bei den ausgewählten Schwerpunkten
meiner Woche. Außerdem wünsche ich Ihnen einen gemütlichen zweiten Advent mit Keksen, Kerzenschein und besinnlicher Musik. Meinen nächsten und für dieses Jahr dann auch letzten Brief aus Berlin erhalten Sie am 16. Dezember.

  1. Wissenschaftlichen Nachwuchs stärken
  2. Ärzteversorgung im ländlichen Raum sicherstellen
  3. Verbesserungen für Minijobber
  4. MDR-Volontäre und Schüler zu Gast
  5. Thüringer Adventskonzert in Berlin
  6. Hinter den Kulissen: Was ist eine Landesvertretung?

[download id=“311″ display=“name“]

1. Wissenschaftlichen Nachwuchs stärken
Am Mittwoch fand im Bundestagsauschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Anhörung zur Evaluation des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt. Dabei stand die Situation von Doktoranden und Post-Doktoranden an deutschen Hochschulen im Mittelpunkt. Als zuständiger Berichterstatter für das Thema fordere ich bessere Rahmenbedingungen für unsere Nachwuchswissenschaftler in Deutschland. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend, denn die Hochschulen bieten Nachwuchsforschern zu oft nur stark befristete Teilzeitverträge an. Die CDU/CSU-Fraktion empfiehlt den Hochschulen deshalb dringend, befristete Arbeitsverträge für wissenschaftliche Nachwuchskräfte an die Laufzeit der Vertragsgrundlage – also an das Forschungsprojekt oder die Promotion – zu knüpfen. Das würde mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit bedeuten. Auch das Splitten der Stellen in kleinere Einheiten als eine halbe Stelle sollte vermieden werden.
Hier ist es die Aufgabe der Länder, im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die sie mit den Hochschulen schließen, dafür zu sorgen. Nur so können Doktoranden und Post-Doktoranden ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich voll auf die Forschung konzentrieren. Wichtig und richtig wäre es, die Verlässlichkeit die der Bund mit seinen Mitteln für die Hochschulen beispielsweise im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Qualitätspaktes Lehre leistet, in angemessener Weise auch an die Mitarbeiter weiterzugeben. Als Vorbild können hier die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dienen, da sie bereits Selbstverpflichtungen für eine adäquate Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern aufgestellt haben. Der wissenschaftliche Nachwuchs spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, und hat damit jede Unterstützung verdient.

2. Ärzteversorgung im ländlichen Raum sicherstellen
Die Gewährleistung einer wohnortnahen und flächendeckenden medizinischen Versorgung ist das Ziel des „Versorgungsstrukturgesetzes“, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat. Damit schaffen wir für Ärzte, sich auch jenseits der Ballungszentren in einer eigenen Praxis niederzulassen. Für zahlreiche Regionen Thüringens ist das ein bedeutender Schritt, um der drohenden medizinischen Unterversorgung vorzubeugen. Der klassische „Landarzt“ soll wieder attraktiver werden für junge Mediziner. Wir wollen auch Menschen, die im ländlichen Raum wohnen, eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ermöglichen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in Kürze in einem Sondernewsletter.

3. Verbesserungen für Minijobber
Die Koalition hat sich auf die Erhöhung der 400-Euro-Grenze bei den sogenannten „Minijobs“ geeinigt. Künftig soll diese Grenze bei 450 Euro liegen. Damit wollen wir die Situation von geringfügig Beschäftigten verbessern. Neben der Erhöhung soll auch zugleich die soziale Sicherheit von Minijobbern verbessert werden. Zukünftig sind diese grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert und können damit unter anderem Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Dafür stocken sie den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent um 4,6 Prozent auf. Wer das nicht will, kann darauf aber auch verzichten. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers. Mit der Neuregelung werden somit Lohnsteigerungen für geringfügig Beschäftigte möglich. Erstmals seit 2003 erhöht sich somit die Grenze von 400 Euro, wobei die Anhebung auch ein Beitrag zum Inflationsausgleich ist. Wir sind überzeugt davon, dass es dadurch nicht zu einer Ausweitung der Zahl der geringfügig Beschäftigungen kommt, denn die meisten Jobs entstehen heute voll sozialversicherungspflichtig.

4. MDR-Volontäre und Schüler zu Gast
In dieser Woche traf ich mich mit zehn Volontären des MDR zu einer Gesprächsrunde in Berlin, weil der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Kretschmer kurzfristig andere Termine wahrnehmen musste. Gerne habe ich den Nachwuchsjournalisten von den politischen Abläufen im Bundestag, meinen Arbeitsschwerpunkten im Unterausschuss Neue Medien und meinen Erfahrungen der Zusammenarbeit mit Medienvertretern berichtet. Es entwickelte sich eine spannende Diskussion, die sich vor allem um die spezifisch neuen Herausforderungen der Medienlandschaft wie Apps und Podcasts drehte.
Außerdem besuchte mich eine 10. Klasse der Regelschule Tabarz mit ihrer Lehrerin Frau Hanke. Den Schülerinnen und Schülern stellte ich die Arbeitsweise des Bundestages und den Gesetzgebungsprozess vor und gab ihnen die Möglichkeit, mir viele Fragen zu stellen. Neben Fragen zum Leben eines Bundestagsabgeordneten waren die Schüler besonders an meiner Arbeit im Bildungsausschuss interessiert.

5. Thüringer Adventskonzert in Berlin
Am Mittwoch fand das traditionelle Adventskonzert der Landesvertretung des Freistaats Thüringen in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Wie immer war es ein festlicher und besinnlicher Auftakt in die Adventszeit, die der Freistaat Thüringen uns hier bescherte. Beeindruckt haben mich die vorzüglichen Leistungen der jungen Musikerinnen und Musiker, die alle das Musikgymnasium „Schloss Belvedere“ in Weimar besuchen. Das Programm war bunt gemischt und reichte von Britten, über Bach und Brahms hin zu den noch lebenden Komponisten Maute, Michel und Maierhofer.

6. Hinter den Kulissen: Was ist eine Landesvertretung?
Eine Landesvertretung ist eine Behörde, die die Interessen eines Bundeslandes in Berlin gegenüber dem Bund und den anderen 15 Ländern vertritt. Dabei handelt es sich um eine besondere Einrichtung, die dem föderalistischen System der Bundesrepublik geschuldet ist. Die Vertretung des Freistaates Thüringen beim Bund hat ihren Sitz an der Mohren-/Ecke Mauerstraße und beschreibt ihre Aufgaben selber als die „drei S – Schaltstelle, Serviceeinrichtung und Schaufenster“. Als Schaltstelle nimmt die Landesvertretung eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Bundes- und Landespolitik war. Kontakte werden geknüpft, Informationen vermittelt und die politische Arbeit von Bundesregierung und Bundestag verfolgt.
Besonders zentral ist jedoch die Aufgabe, die politische Arbeit im Bundesrat und seinen Ausschüssen für die Mitwirkung des Freistaates am Gesetzgebungsprozess vorzubereiten. Auch als Schaufenster und Serviceeinrichtung dient die Landesvertretung in Berlin. So dienen Tagungen, Treffen, touristische Präsentationen, Konzerte und Ausstellungen dazu, die für Thüringen wichtigen Repräsentanten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur und nicht zuletzt die Berlin zusammenzubringen sowie für den Freistaat zu werben. An der Spitze einer Landesvertretung steht der oder die Bevollmächtigte des Landes beim Bund. Oftmals sind es Minister oder Staatssekretäre, die diese Position einnehmen. In unserem Fall ist es der Ministerialdirigent Reinhard Stehfest, der gewissermaßen Thüringens Botschafter in der Bundeshauptstadt ist.