Rede zum Bologna-Prozess

Am 4. März habe ich meine zweite Rede im Bundestag gehalten. Thema war auch dieses Mal der Bologna-Prozess Zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes war es Zeit für eine Zwischenbilanz. Fest steht, dass wir mit Bologna auf dem richtigen Weg in die Bildungsrepublik Deutschland sind. Allerdings müssen wir jetzt die notwendigen Herausforderungen bei der Feinsteuerung anpacken. Verbesserungsbedarf sehe ich noch besonders in den Bereichen Mobilität der Studierenden, Qualität der Lehre und Akkreditierung von Studiengängen. Gemeinsam mit meinen Kollegen der christlich-liberalen Koalition hatte ich deshalb einen Antrag zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses eingebracht. Darin fordern wir Bund, Länder und Hochschulen auf, ihre Anstrengungen zur konstruktiven Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses auszuweiten. Aktuelle Studien zeigen, dass die Bologna-Reform positiver von den Studierenden in Deutschland aufgenommen wird, als dies in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Um die noch bestehenden Mängeln zu korrigieren, stellt die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren zwei Milliarden Euro für die Verbesserung der Lehre zur Verfügung. Ein gemeinsam mit den Ländern erarbeitetes Maßnahmenpaket wird helfen, die Mobilität von Studierenden zu verbessern. Zudem muss das System der Qualitätssicherung an den Hochschulen kritisch geprüft werden, da die Akkreditierungsagenturen ihrer Aufgabe gegenwärtig nicht gerecht werden.