Brief aus Berlin – 07/2012

Die letzte von vier Sitzungswochen im März geht heute zu Ende. In dieser Woche ging es noch einmal um die Neuregelung der Solarvergütung, die natürlich von den vielen Solarunternehmen in Thüringen besonders interessiert verfolgt wird. Darüber und über weitere Themen aus dem Bildungs- und Forschungsausschuss und dem Unterausschuss Neue Medien möchte ich Ihnen in diesem Brief aus Berlin gerne berichten.

  1. Tragfähiger Kompromiss bei Solarvergütung
  2. Lebhafte Diskussion über Leistungsschutzrecht
  3. Wissenschaftlicher Nachwuchs braucht bessere Karriereperspektiven
  4. Hinter den Kulissen: Kunst am Bau

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1. Tragfähiger Kompromiss bei Solarvergütung
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich am Dienstag gemeinsam mit den unionsgeführten Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Neuregelung der Solarvergütung geeinigt. Entscheidende Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf sind verlängerte Übergangsfristen und eine Streichung der geplanten Verordnungsermächtigungen.
Ich bin froh, dass wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben, der auch die Bedenken Thüringens berücksichtigt. Besonders wichtig ist es mir, dass wir den Vertrauensschutz verbessert haben und Unternehmen wie Investoren durch verlängerte Übergangsfristen nun mehr Planungssicherheit haben. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 gestellt wurde und die bis zum 30. Juni in Betrieb genommen werden, erhalten die alten Vergütungssätze. Wichtig ist mir auch, dass die zunächst geplante Verordnungsermächtigung vom Tisch ist. Mit ihr hätte die Regierung künftig teilweise allein Senkungen der Förderung vornehmen können. Hier wird auch in Zukunft der Bundestag mitentscheiden.
Am Donnerstag hat auch der Bundestag dem Entwurf für die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Als nächstes wird im Mai der Bundesrat darüber entscheiden.

2. Lebhafte Diskussion über Leistungsschutzrecht
Obwohl der Unterausschuss Neue Medien am Mittwoch recht früh getagt hat, wurde lebhaft über das sogenannte „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ diskutiert.
Presseverleger fühlen sich durch die Digitalisierung von Inhalten benachteiligt, denn sie macht es anders als früher möglich, Texte von Internetseiten ganz einfach zu kopieren. Sie sehen ihre organisatorische und technische Leistung nicht geschützt. Seit geraumer Zeit fordern die Presseverlage daher ein Leistungsschutzrecht, das sie vor der unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet (beispielsweise durch Suchmaschinen) schützen soll und die verlegerische Leistung anerkennt. Gegner dieses Gesetzes befürchten, dass dadurch nicht die Vielfalt der Presseverlage insgesamt geschützt wird, sondern nur die Interessen großer Verlage. Außerdem wird die Abwicklung über Verwertungsgesellschaften kritisch gesehen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Dr. Max Stadler, hat hierzu im Unterausschuss einen Sachstandsbericht gegeben und beantwortete die vielen Fragen der Ausschussmitglieder. Die genaue Ausgestaltung eines Gesetzesentwurfs ist derzeit noch unklar. Die Diskussion bleibt weiter spannend.

3. Wissenschaftlicher Nachwuchs braucht bessere Karriereperspektiven
Am 28. März habe ich mich bei einer Anhörung im Ausschuss für Bildung und Forschung über die Karriereperspektiven unseres wissenschaftlichen Nachwuchses informiert. Die Experten haben mich in meiner Auffassung bestätigt, dass derzeit viel zu wenige Postdoktoranden die Möglichkeit haben, auf eine unbefristete Professorenstelle zu gelangen. Weiter wurde beklagt, dass zu viele Nachwuchswissenschaftler nur in sehr kurzzeitigen Verträgen beschäftigt werden. Eine langfristige Karriereplanung wird dadurch erheblich erschwert.
Um auch weiterhin die besten Köpfe an unseren Universitäten und Forschungseinrichtungen zu halten, müssen wir diese Probleme jetzt angehen. Als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion habe ich deshalb einen Antrag vorbereitet, der hier Abhilfe schaffen soll. Er sieht die Einführung einer neuen Professorenkategorie neben Junior- und Vollprofessur vor, die den Flaschenhals zwischen befristeter Postdoktorandenstelle und unbefristeter Professorenstelle erheblich weiten soll. Außerdem schlage ich vor, die Laufzeiten der Arbeitsverträge grundsätzlich an die Dauer der Projekte zu binden, in denen die Nachwuchswissenschaftler beschäftigt sind. Derzeit haben noch mehr als die Hälfte der an Hochschulen beschäftigten Postdocs Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.

4. Hinter den Kulissen: Kunst am Bau
Immer wieder werde ich von Besuchern auf die Kunstwerke in dem neuen Bundestagsbürogebäude in der Wilhelmstraße 65 in Berlin angesprochen. Drei Kunst-am-Bau-Installationen der Künstler Gunda Förster, Beat Zoderer und Peter Wüthrich sind hier kürzlich fertiggestellt worden. Täglich laufe ich daran vorbei auf meinem Weg zum Büro oder zum Plenarsaal. Warum gibt es eigentlich diese „Kunst am Bau“ im Bundestag?
Um die bildende Kunst zu fördern und um die von den Nationalsozialisten zerstörte Kulturlandschaft wiederzubeleben, hat der Deutsche Bundestag 1950 beschlossen, einen Teil der Bausumme öffentlicher Bauten für Kunst aufzuwenden. In der Tradition dieses Beschlusses steht die Entscheidung des Deutschen Bundestages, für die Neubauten in Berlin am Spreebogen zwei bis drei Prozent der anrechenbaren Bausummen für Kunst zur Verfügung zu stellen. Seit Mitte der 90er Jahre entwickelt der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages für die künstlerische Ausgestaltung des Reichstagsgebäudes und der angrenzenden Parlamentsbauten Konzepte einer architekturbezogenen Kunst.
Mit diesen Kunst-am-Bau-Konzepten setzt der Bundestag ein Zeichen für die staatliche Kulturförderung. Deutsche und internationale Künstler wurden eingeladen, Entwürfe zu erarbeiten. Zu den Künstlern die mit ihren Werken in den Bundestagsgebäuden vertreten sind, gehören so bekannte Namen wie Joseph Beuys, Christo, Sigmar Polke oder Anselm Kiefer. Wer sich bei einem Berlin Besuch einmal selbst ein Bild von der Kunst im Bundestag machen will, kann sich für eine Führung anmelden unter: www.bundestag.de.