Brief aus Berlin – 04/2012

Viele wichtige Themen haben uns im Bundestag in dieser Woche beschäftigt. Dazu zählen beispielsweise die erneute Hilfe für Griechenland oder die EEG-Novellierung. Außerdem stand ein Treffen der beiden Untersuchungsausschüsse von Thüringen und dem Bundestag zu den Neonazimorden an. Ich hoffe, ich habe interessante Themen für Sie ausgewählt. Über Anregungen freue ich mich und wünsche Ihnen ein schönes und erholsames Wochenende.

  1. Zweites Rettungspaket für Griechenland
  2. Änderungen der Solarförderung
  3. Treffen mit dem Thüringer Untersuchungsausschuss
  4. Gemeinsame Datei gegen Rechtsextremismus
  5. Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet
  6. Hinter den Kulissen: Namentliche Abstimmungen

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1. Zweites Rettungspaket für Griechenland
Die Bundeskanzlerin hat es in ihrer Regierungserklärung am 27. Februar 2012 sehr deutlich gesagt: Die Staatsschuldenkrise in Europa ist die schwerste Bewährungsprobe in der Geschichte der europäischen Einigung und ihre Überwindung ist eine große Herausforderung für uns alle. Wenn der Euro scheitert, dann scheitert auch Europa. Deshalb müssen wir eine starke Stabilitätsunion schaffen, die von einem Fundament aus Solidität, Wachstum und Solidarität getragen ist. Und wir müssen verantwortungsvolle Maßnahmen ergreifen, die die Stabilität des Euro sichern.
Am letzten Montag hat der Bundestag mit breiter Mehrheit der Gewährung eines Darlehens für Griechenland aus dem Euro-Rettungsfonds (ESFS) zugestimmt. Dies hatte das Bundesfinanz-ministerium in zwei Anträgen gefordert, die in einer Sondersitzung beraten wurden. Das Darlehen hat laut Antrag eine Gesamthöhe von 130 Milliarden Euro. Anders als beim ersten Rettungspaket aus dem Jahr 2010 wird die Hilfe diesmal über den Euro-Rettungsfonds abgewickelt. Das bedeutet, dass die Euro-Staaten nur Bürgschaften zusagen, denn der Rettungsfonds leiht sich das Geld an den Finanzmärkten und gibt es zu niedrigen Zinsen an Griechenland weiter. Nur wenn Griechenland das Geld nicht selbst zurückzahlen kann, springen die Euro-Staaten ein.

2. Änderungen der Solarförderung
Am Dienstag haben wir in der CDU/CSU-Fraktionssitzung des Bundestages über die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vorgelegte Position zur EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)-Novellierung beraten. Grundsätzlich gibt es in der Fraktion eine Zustimmung für die geplanten Kürzungen.
Hauptkritikpunkte sind aus meiner Sicht jedoch der frühe Stichtag für eine Kürzung der Solarförderung am 9. März und die geplante Verordnungsermächtigung für die künftige Ausgestaltung der Förderung. In seiner jetzigen Form ist der Vorschlag für mich nicht zustimmungsfähig. Da die EEG-Novellierung auch noch im Bundesrat beraten wird, wäre es gut, wenn die intensiv betroffenen Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen einen gemeinsamen Standpunkt entwickeln, der in die Berliner Beratungen einfließen kann. In der kommenden Sitzungswoche wird die Fraktion weiter über die Solarförderung beraten. Außerdem findet die erste Lesung im Bundestag statt. Der Beschluss des Bundestags wird voraussichtlich am 30. März erfolgen.

3. Treffen mit dem Thüringer Untersuchungsausschuss
Am Donnerstag hat sich der Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund mit dem Thüringer Untersuchungsausschuss getroffen. Dieser erste Austausch war sehr wichtig, denn wir wollen Doppelarbeit vermeiden und arbeitsteilig vorgehen. Überrascht hat meine Berliner Kollegen und mich allerdings, dass der Thüringer Untersuchungsausschuss zu einem so frühen Zeitpunkt die Terrorverdächtige Beate Zschäpe als Zeugin vorladen will, noch bevor der Arbeitsbereich überhaupt strukturiert und ein Zeitplan festgelegt wurde. Vereinbart haben wir eine weitere enge Zusammenarbeit und einen intensiven Austausch. Auch müssen wir unbedingt weiterhin parteiübergreifend zusammenarbeiten und bei unserer Aufklärungsarbeit an einem Strang ziehen.

4. Gemeinsame Datei gegen Rechtsextremismus
In dieser Woche hat der Bundestag eine gesetzliche Maßnahme zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus auf den Weg gebracht: Mit diesem Gesetz schaffen wir die Rechtsgrundlage für die Errichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Die Datei soll beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt sein.
Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen dem BKA, dem Bundespolizeipräsidium, den Landeskriminalämtern sowie den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder im Bereich der Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus zu intensivieren und zu beschleunigen. Neben dem bereits eingerichteten „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum Rechts“ ist diese zentrale Datei der zweite wesentliche Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus.

5. Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet
Am Freitag haben wir im Bundestag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen soll. Immer wieder werden Internetnutzer Opfer von sogenannten Kosten- bzw. Abofallen weil unseriöse Unternehmen durch die irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst verschleiern, dass ihre Leistung etwas kostet. Häufig sehen sich Verbraucher dann mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht selten bezahlen sie diese wegen des einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen. Der Gesetzesentwurf verpflichtet nun Unternehmen dazu, Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar und verständlich über den Gesamtpreis einer Ware zu informieren – und zwar unmittelbar vor Abgabe der Bestellung. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss die Beschriftung nun unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.

6. Hinter den Kulissen: Namentliche Abstimmungen
Als die Entscheidung über das zweite Rettungspaket für Griechenland anstand, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer namentlichen Abstimmung dafür oder dagegen gestimmt. Diese Form der Abstimmung wird angewendet, wenn politisch umstrittene oder sehr bedeutsame Entscheidungen anstehen. Im Plenarprotokoll wird dann genau dokumentiert, wie jeder Abgeordnete abstimmt. Für namentliche Abstimmungen nutzen die Abgeordneten Stimmkarten in drei verschiedenen Farben mit Aufdruck des Namens und der Fraktionszugehörigkeit. Blaue Karten bedeuten ein „Ja“, rote Karten ein „Nein“, weiß steht für „Stimmenthaltung“. Diese Abstimmungskarten werden in Urnen geworfen. Der amtierende Präsident gibt das Ergebnis bekannt, nachdem die Schriftführer die Karten ausgewertet haben. Seit Februar 2007 können Sie im Internet auf www.bundestag.de nachsehen, welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat.