[download id="1001"] Der Bericht der Sachverständigen Vertrauensperson Kurt Graulich bezüglich der Selektorenliste liegt nunmehr vor. Der ehemalige Bundesrichter Graulich hat auf Bitten des NSA-Untersuchungsausschusses und der Bundesregierung die sogenannte 40.000er-Liste unabhängig und umfassend untersucht. Der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Untersuchungsausschuss Tankred Schipanski (CDU) gibt dazu eine erste Einschätzung ab: „Der in der offenen Version 263 Seiten umfassende Bericht bringt unsere Arbeit erheblich voran. Die Entscheidung eine Vertrauensperson einzusetzen, die den äußerst sensiblen und komplexen Sachverhalt unabhängig überprüft hat sich als richtig erwiesen. Der Bericht geht auf alle kritischen Punkte ein und kommt teilweise zu unerfreulichen Ergebnissen. Er zeigt deutlich, dass die USA immer wieder gegen das geltende Abkommen mit Deutschland verstießen und versuchten befreundete Regierungen und europäische Unternehmen auszuspähen. Es ist dem BND in der Vergangenheit leider nicht vollständig gelungen diese Versuche wirksam zu unterbinden. Kurt Graulich wird uns in unserer nächsten Ausschusssitzung am 5.11. als Sachverständiger zur Verfügung stehen. Wir werden dann die Gelegenheit haben über seinen Bericht zu sprechen und vorhandene Missstände beim BND eingehender zu beleuchten. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen hat, um Missstände beim BND künftig ausschließen zu können. Dazu wird unter anderem die Rechts- und Fachaufsicht verstärkt, die Organisation des BND kritisch überprüft und die Vorschriften überarbeitet und präzisiert.“

[download id="914"] Vor dem Start in das lange Pfingstwochenende möchte ich Sie noch mit aktuellen Informationen aus der Berliner Politik versorgen. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und grüße Sie herzlich aus Berlin!

[download id="911"] Die Plattform WikiLeaks hat Vernehmungs-Protokolle von nicht öffentlichen Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses veröffentlicht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Mitglied in dem Untersuchungsausschuss, kritisiert dies scharf. „WikiLeaks erschwert die Aufklärungsarbeit des NSA-Untersuchungsausschusses massiv, indem Protokolle veröffentlicht werden. Wenn Zweifel daran bestehen, dass geheime oder sensible Informationen selbst in eingestuften Sitzungen des Ausschusses gut aufgehoben sind, werden Zeugen nicht mehr offen sprechen“, sagte Schipanski.

[download id="851"] Der Zweite Senat des Gerichts beschloss einstimmig, eine Klage der Opposition gegen Bundesregierung und NSA-Untersuchungsausschuss abzuweisen. Streitpunkt war dabei die Frage ob Edward Snowden zwingend in Berlin verhört werden muss, oder ob auch eine Vernehmung in Russland oder per Videoschalte möglich sei. Das Mitglied im Untersuchungsausschuss Tankred Schipanski (CDU) sieht sich durch das Urteil bestätigt: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen, wonach der Ort der Vernehmung eines Zeugen lediglich eine Verfahrensfrage ist. Verfahrensfragen werden im Ausschuss per einfacher Mehrheit beschlossen. Die Benennung eines Zeugen ist dagegen gemäß Grundgesetz auch durch die Minderheit im Ausschuss möglich. Bei dem grundsätzlichen Wunsch mit Herrn Snowden zu sprechen, gibt es aber ohnehin Einigkeit zwischen allen Fraktionen“, erläutert Tankred Schipanski.