Flüchtlingspolitik: Überblick über die Maßnahmen des Bundes

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Flüchtlingspolitik: Überblick über die Maßnahmen des Bundes

In der Flüchtlingspolitik fährt die Union einen klaren Kurs: Wir wollen die Zahl der Flüchtlinge reduzieren, den Zustrom ordnen und steuern und die Integration von Bleibeberechtigten sichern. Seit Monaten arbeiten Bundestag und Bundesregierung mit aller Kraft an der Bewältigung des Flüchtlingszustroms.  Neben dem Einsatz für eine europäische Lösung haben wir umfangreiche und weitgehende Maßnahmen ergriffen, unter anderem mit den Asylpaketen I und II. Diese zeigen bereits Wirkung. Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne einen Überblick über die Maßnahmen des Bundes geben:


Deutliche Reduzierung der Migrantenzahlen aus sicheren Herkunftsstaaten

  • Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten
  • Besondere Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber ohne Bleibeperspektive (Asylpaket II)
  • Zusätzlich beschleunigtes Asylverfahren für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und Antragsteller, die ihre Mitwirkung verweigern (Asylpaket II)
  • Marokko, Algerien und Tunesien sollen sichere Herkunftsstaaten werden

Einschränkung des Familiennachzugs

  • Mit Inkrafttreten des Asylpakets II wird für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt.

Beseitigung von Fehlanreizen

  • Sachleistungen statt Bargeld in den Erstaufnahmeeinrichtungen
  • Im Falle der Nichtanerkennung werden die Leistungen auf das Existenzminimum gekürzt.
  • Leistungen werden maximal einen Monat im Voraus gezahlt.
  • Alle Asylbewerber müssen länger in der Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.
  • Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten verbleiben bis zum Abschluss des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung.
  • Arbeitsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten

Mehr Abschiebungen

  • Verbot der Ankündigung der Abschiebung, um das Untertauchen von abgelehnten Bewerbern zu verhindern
  • Verbot der Wintererlasse: Ein grundsätzlicher Abschiebestopp von sechs Monaten kann durch die Länder nicht mehr erlassen werden.
  • Passersatzbeschaffung durch den Bund
  • Rückführung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung
  • Starke Einschränkung der gesundheitlich begründeten Abschiebehindernisse (Asylpaket II)

Beschleunigung und Ordnung der Verfahren, umfassende Grenzkontrollen

  • Umfassende Kontrolle und erkennungsdienstliche Behandlung beim Erstkontakt: Aktuell ist die vollständige Erfassung nahezu aller Personen unmittelbar nach der Einreise gewährleistet.
  • Kürzere Bearbeitungsdauer von Asylanträgen: Betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer Ende 2014 noch 7,3 Monate, sind es gegenwärtig nur noch 5,1.
  • Mehr Personal für das BAMF: Allein 2015 erfolgte ein Personalaufwuchs von rund 40 % beim BAMF. Mit den Haushaltsverhandlungen 2016 haben wir die Voraussetzung für weitere 4.000 Stellen geschaffen. Künftig wird das BAMF damit über mehr als 7.000 Stellen verfügen!
  • Mehr Polizisten: Wir haben für 3.000 neue Stellen bei der Bundespolizei gesorgt!
  • Einführung eines fälschungssicheren Ankunftsnachweises: Der Nachweis wird mit der Registrierung unmittelbar nach Ankunft in der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung ausgestellt und ist in Zukunft Voraussetzung für den Bezug von Leistungen.
  • Sozialleistungen nur am Ort der Zuweisung; verschärfte Sanktionen bei Verstoß gegen Residenzpflicht (Asylpaket II)

Erleichterte Ausweisung straffälliger Ausländer

  • Erleichterte Ausweisung: Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt werden, können in Zukunft deutlich leichter ausgewiesen werden. Insbesondere gilt das bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung und das Eigentum.
  • Keine Anerkennung: Asylsuchende, die wegen bestimmter Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, wird die Anerkennung als Flüchtling versagt.

Deutlich mehr Geld für Länder und Kommunen

  • Im Jahr 2015 hat der Bund den Betrag zur Entlastung der Länder auf zwei Milliarden Euro erhöht.
  • 2016 folgen weitere 3,673 Milliarden Euro. Der Bund beteiligt sich mit einer Pauschale in Höhe von 670 Euro pro Monat an den Kosten für einen Asylbewerber.
  • Aufstockung der Leistungen für den sozialen Wohnungsbau
  • Zahlreiche Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur raschen und kostengünstigen Flüchtlingsunterbringung

Bessere Integration für Bewerber mit guter Bleibeperspektive

  • Frühzeitiger Zugang zu Integrations- und Sprachkursen
  • Lockerung des Leiharbeitsverbots

Hartes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser

  • Die Strafbarkeit von Schleusern wird deutlich verschärft. Erleichterte Vermögenseinziehung

Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Als Ihr Bundestagsabgeordneter setze ich mich dafür ein, dass wir sie meistern. Dabei bin ich auf Ihre Hilfe angewiesen: Bitte lassen Sie uns im Gespräch bleiben und kommen Sie mit Ihren Fragen auf mich zu.