Brief aus Berlin – 03/2012

Eine abwechslungsreiche Sitzungswoche mit vielen interessanten Tagesordnungspunkten liegt hinter mir. Über einige ausgewählte Themen der Woche möchte ich in diesem Brief aus Berlin berichten und wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

  1. Untersuchungsausschuss nimmt Arbeit auf
  2. Treffen mit dem Wissenschaftssausschuss des Bayerischen Landtags
  3. Kooperationskultur in der Forschung stärken
  4. Gespräch mit Ministerpräsidentin Lieberknecht
  5. Ergebnisse des EU-Finanzministertreffens
  6. Bundeskanzlerin startet Zukunftsdialog
  7. Hinter den Kulissen: Was ist ein Untersuchungsausschuss?

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1. Untersuchungsausschuss nimmt Arbeit auf

Am Donnerstag hat der Untersuchungsausschuss zur Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ getagt und die inhaltlichen Weichenstellungen für die nächsten Wochen beschlossen. Alle Beweisanträge wurden einstimmig gestellt und die Verfahrensordnung einstimmig beschlossen. Das zeigt aus meiner Sicht, wie gut bisher die Zusammenarbeit aller Ausschussmitglieder über die Parteigrenzen hinweg funktioniert.
In den nächsten beiden Sitzungen werden wir Sachverständige anhören, um uns einen Überblick über die Struktur der Sicherheitsbehörden zu verschaffen und um zu erörtern, warum gerade in den neuen Bundesländern die Anfälligkeit für rechtsextremes Gedankengut so hoch ist. Wir wollen uns außerdem möglichst schnell mit den Kollegen des Thüringer Untersuchungsausschusses treffen, um die umfangreichen Untersuchungen gemeinsam zu bewältigen. Auf dem Wege der Amtshilfe haben wir das Thüringer Innen- und das Justizministerium um verschiedene Informationen gebeten. Ich erhoffe mir, dass die Zusammenarbeit mit Thüringen gut verläuft und vorbildlich für die anderen Bundesländer sein wird.

2. Treffen mit dem Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags

Am Mittwoch traf ich mich gemeinsam mit anderen Bundestagsmitgliedern mit dem Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. Wir haben dabei über die Themen Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative, Ausbau der Kooperationskultur zwischen Bund und Ländern und Vergleichbarkeit und Transparenz bei Schulabschlüssen diskutiert. Den Austausch zu diesen Themen mit Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene halte ich für sehr wichtig im Bezug auf unsere Arbeit im Bundestag.

3. Kooperationskultur in der Forschung stärken

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan (CDU), hat angekündigt, eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel einer intensiveren Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Forschungsbereich noch in dieser Legislatur voranzutreiben. Ich begrüße diese Initiative sehr, denn ich wünsche mir diese stärkere Zusammenarbeit in der Wissenschaftspolitik. Bisher hat die klare Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern im Forschungsbereich dies verhindert. Wir haben auf Bundesebene die finanziellen Mittel und auch den Wunsch, uns noch stärker als bisher in der Forschungspolitik zu engagieren. Wenn wir unsere Kräfte bündeln, dann profitieren Hochschulen und Studenten gleichermaßen davon.

4. Gespräch mit Ministerpräsidentin Lieberknecht

Am Freitagmorgen hat die Landesgruppe Thüringen ein Gespräch mit der Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht geführt. Dabei haben wir unter anderem die geplante Kürzung der Solarstrom Einspeisungsvergütung erörtert. Weitere Themen waren die Zusammenarbeit des Untersuchungsausschusses NSU mit den Kolleginnen und Kollegen aus Thüringen und Vorschläge zu einer verstärkten Kooperation im Bildungs- und Forschungsbereich.

5. Ergebnisse des EU-Finanzministertreffens

In diesen Tagen entscheidet sich, wie es mit Griechenland weitergeht. Die Ereignisse rund um das zweite Hilfspaket für Griechenland haben das politische Geschehen in Berlin natürlich mitbestimmt. Am Freitagmorgen hat Finanzminister Wolfgang Schäuble die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion über die Ergebnisse des EU-Finanzministertreffens vom Donnerstag in Brüssel informiert. Die Entscheidung zur Griechenland-Rettung ist um eine Woche vertagt worden. Die EU-Finanzminister wollen dem 130 Milliarden Euro schweren Hilfspaket erst dann zustimmen, wenn das Parlament in Athen das neue griechische Sparpaket beschließt. In der kommenden Sitzungswoche ab dem 27. Februar wird sich der Bundestag mit dem Hilfspaket für Griechenland beschäftigen.

6. Bundeskanzlerin startet Zukunftsdialog

Wie wollen wir zusammenleben? Wie sichern wir unseren Wohlstand? Wie lernen wir als Gesellschaft? Diese drei Fragen hat die Bundeskanzlerin in ihrer Neujahrsansprache aufgeworfen. Sie betreffen die Zukunft unseres Landes und eines jeden Einzelnen von uns. Daher hat die Bundeskanzlerin in der vergangenen Woche einen Dialog der Bürger gestartet unter dem Titel „Menschlich und erfolgreich. Dialog über Deutschlands Zukunft“. Außerdem wird die Kanzlerin bei drei Bürgergesprächen im Februar und März mit den Menschen vor Ort in Erfurt, Heidelberg und Bielefeld diskutieren. Ziel sind konkrete Vorschläge, die die Bundesregierung weiterverfolgen und umsetzen kann. Der Zukunftsdialog ist eine spannende neue Form der politischen Beteiligung, die darauf setzt, dass wir uns gegenseitig zuhören und miteinander diskutieren.
Ich lade Sie herzlich dazu ein, Ihre Ideen und Vorschläge in den Zukunftsdialog einzubringen! Melden Sie sich auf der Internet-Plattform www.dialog-ueber-deutschland.de an, stellen Sie dort eine Frage an Angela Merkel oder bewerten Sie die bereits gestellten Fragen anderer Nutzer. Die Absender der zehn Vorschläge mit der meisten Zustimmung werden nach dem Ende des Zukunftsdialogs ins Bundeskanzleramt eingeladen, um mit der Bundeskanzlerin über ihre Ideen zu sprechen.

7. Hinter den Kulissen: Was ist ein Untersuchungsausschuss?

Ein Untersuchungsausschuss ist ein Kontrollinstrument des Parlaments. Er prüft mögliche Missverständnisse in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Der Deutsche Bundestag muss auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen, so schreibt es Artikel 44 des Grundgesetzes fest. Untersuchungsausschüsse haben besondere Rechte. Sie können Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen. Anders als in sonstigen Ausschüssen gilt das Mehrheitsprinzip nur eingeschränkt. Die Minderheit hat das Recht, in gleicher Weise wie die Ausschussmehrheit an der Untersuchung mitzuwirken, insbesondere Beweisanträge zu stellen. Der Untersuchungsausschuss gilt daher als ein besonderes Instrument der Opposition. Das Ergebnis der Untersuchungen wird in einem Bericht an das Plenum zusammengefasst.