Tankred Schipanski, Thüringer Bundestagsabgeordneter der CDU, zeigt Verständnis für die Entscheidung Christian Wulffs, vom Amt des Bundespräsidenten zurückzutreten. „Ich bedaure sehr, dass Christian Wulff die Vorwürfe gegen seine Person bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht entkräften konnte. Sein heute erklärter Rücktritt ist daher ein notwendiger Schritt, um weiteren Schaden vom Amt des Bundespräsidenten abzuwenden,“ erklärte Schipanski.

Truppenübungsplatz wird weiter militärisch genutzt Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski besuchte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung , Christian Schmidt, den Truppenübungsplatz in Ohrdruf. Nach Gesprächen mit den Führungskräften der Kaserne Gotha und des Truppenübungsplatzes Ohrdruf bekräftigte der Staatssekretär die weitere militärische Nutzung des Übungsplatzes. "Die Bundeswehr wird den Truppenübungsplatz als Standortübungsplatz für die Friedensteinkaserne in Gotha weiter militärisch nutzen. Dazu wird die gesamte Fläche des Übungsplatzes benötigt," so Schmidt.

Forderung der Linken zu diesem Zeitpunkt fragwürdig Tankred Schipanski, Mitglied im Untersuchungsausschuss zur Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ des Deutschen Bundestages, erhofft sich wichtige Erkenntnisse von dem Thüringer Untersuchungsausschuss, der heute seine Arbeit aufgenommen hat. „Die Kooperation von Innenminister Jörg Geibert und dem Thüringer Untersuchungsausschuss ist ein positives Signal auch für unsere Arbeit in Berlin. Dass der Generalbundesanwalt dem Thüringer Innenministerium genehmigt hat, alle relevanten Akten auszuhändigen, ist eine wichtige Grundlage für eine lückenlose Aufklärungsarbeit,“ so der Abgeordnete. Schipanski zufolge wollen die Parlamentarier eng mit ihren Thüringer Kollegen kooperieren, um Doppelarbeit zu vermeiden und sich ein Gesamtbild der Vorgänge zu verschaffen.

In seinem gestrigen Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung von Professoren der Besoldungsgruppe W2 in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter haben in ihrem Urteil aber auch deutlich gemacht, dass ein zweigliedriges Vergütungssystems, bestehend aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen, mit der Verfassung vereinbar ist. „Leistungszulagen sind ein unerlässliches Instrument, um eine nach Leistung gestaffelte Besoldung in der Professorenschaft zu erreichen. Dank der Zulagen haben Hochschulen die notwendige finanzielle Flexibilität, um attraktive Gehaltspakete für die besten Wissenschaftler zu schnüren. Gleichzeitig setzt die Politik aber auch Leistungsanreize für Professoren, die bislang noch nicht in den Genuss der Zulagen kommen,“ erklärte Schipanski (CDU).