Brief aus Berlin – Nr. 3/2011

In dieser Woche war das mediale Interesse vor allem auf die Hartz-IV-Verhandlungen gerichtet. Was außerdem noch Thema im Deutschen Bundestag und bei der CDU war, darüber möchte ich Sie in diesem Brief aus Berlin informieren.

  1. Hartz-IV-Streit geht in die nächste Runde
  2. Für einen besseren Anlegerschutz
  3. PID: Chancen und Risiken genau abwägen
  4. Potenziale ausländischer Fachkräfte besser nutzen
  5. Bundesfachausschuss Bildung und Forschung konstituiert
  6. Deutschlandstipendium gestartet

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1. Hartz-IV-Streit geht in die nächste Runde
Leider sind die Verhandlungen um die Hartz-IV-Reform zwischen Opposition und Koalition in dieser Woche gescheitert. Die christlich-liberale Koalition hatte noch am Mittwoch ein umfassendes Kompromisspaket beschlossen, mit dem sie der Opposition weit entgegenkommen wollte. Doch heute hat der Bundesrat erneut den Vermittlungsausschuss angerufen, so dass jetzt wieder alles offen ist. Eine Einigung vor der nächsten Bundesratssitzung am 18. März wird allerdings angestrebt. Ich hoffe sehr, dass die Opposition in der nächsten Verhandlungsrunde nicht weiterhin solche Themen einbezieht, die mit der Grundsicherung und dem Bildungspaket inhaltlich nichts zu tun haben.

2. Für einen besseren Anlegerschutz
Die Finanzkrise hat gezeigt, wie wichtig das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ist. Deshalb hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das darauf zielt, Privatanlegern besser vor Falschberatung zu schützen und ihnen genauere Informationen über das Marktgeschehen zu ermöglichen. Risiken aus spekulativen Geschäften sollen so außerdem verringert werden. Zur Stärkung der Aufsicht werden Berater, Vertriebsverantwortliche und Compliance-Beauftragte zukünftig zentral bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert. Das Gesetz sieht außerdem vor, Verstöße gegen die anlegergerechte Beratung und die Offenlegungspflicht für Provisionen zukünftig als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

3. PID: Chancen und Risiken genau abwägen
Kaum ein Thema wird derzeit im Deutschen Bundestag auch über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg so kontrovers diskutiert wie die Präimplantationsdiagnostik (PID). Die PID ist ein Gentest, mit dem Eizellen nach einer künstlichen Befruchtung auf genetische Fehler untersucht werden können. Mittlerweile liegen drei Gesetzentwürfe vor, über die der Bundestag in den kommenden Monaten beraten und abstimmen muss. Ein erster Entwurf sieht eine begrenzte Zulassung vor. Die PID soll demnach zugelassen sein für Paare mit einer genetischen Disposition für eine schwere Erbkrankheit und in Fällen, in denen eine Totgeburt droht. Den Verfassern geht es darum, spätere Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden und Paaren, die um eigene verhängnisvolle Erbkrankheiten wissen, in ihrer Notlage zu helfen. Der zweite Vorschlag schränkt die Anwendung der PID auf wenige Fälle ein. Danach soll eine PID nur dann zugelassen werden, wenn zu befürchten ist, dass eine Frau eine Totgeburt erleidet oder das Kind innerhalb des ersten Lebensjahres sterben wird. Im Gegensatz zum ersten Entwurf ist eine PID aber nicht zulässig, um nach Krankheiten zu suchen, die erst im späteren Lebensverlauf auftreten. Beide Entwürfe sehen vor, dass eine Ethikkommission über den Einsatz der PID entscheiden muss. Eine Gruppe von PID-Gegnern hat schließlich einen Gesetzentwurf formuliert, der ein vollständiges Verbot vorsieht. Begründet wird das Verbot mit der Notwendigkeit des Schutzes ungeboren Lebens. Die Verfasser befürchten, dass der Staat oder von ihm Beauftragte darüber entscheiden, welches Leben lebenswert ist. Unabhängig, wie sich der Deutsche Bundestag letztendlich entscheidet, wir Parlamentarier sind uns unserer ethischen Verantwortung bewusst und werden Pro und Kontra der einzelnen Entwürfe sehr genau abwägen. Die Herausforderungen ist, eine Balance zu finden zwischen dem Schutz ungeboren Lebens und dem Wohl von Müttern und Paaren in schweren Notsituationen.

4. Potenziale ausländischer Fachkräfte besser nutzen
Um dem in vielen Branchen drohenden Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnen zu können, plant die christlich-liberale Koalition ein Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Damit wollen wir das Potenzial der in Deutschland lebenden Ausländer stärker nutzen. Wir können es uns nicht leisten, dass Ärztinnen als Putzfrau arbeiten oder Ingenieure Taxi fahren müssen, weil ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen hier nicht anerkannt werden. Das Anerkennungsgesetz wird einen Rechtsanspruch auf die Bewertung ausländischer Abschlüsse innerhalb von drei Monaten schaffen. Damit sich Bewerber und Unternehmen umfassend über die Modalitäten der Anerkennung informieren können, werden gesetzesbegleitend diverse Beratungs- und Informationsangebote aufgelegt. Geplant ist unter anderem die Einrichtung einer Telefonhotline, die Bewerbern hilft, praktische Fragen zu zuständigen Stellen, Dauer des Verfahrens oder einzureichenden Unterlagen schnell und unbürokratisch zu klären. Das Anerkennungsgesetz soll im März im Kabinett beraten und noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden.

5. Bundesfachausschuss Bildung und Forschung konstituiert
Am Donnerstag konstituierte sich in Berlin der Bundesfachausschuss für Bildung, Forschung und Innovation der CDU. Ich bin von Generalsekretär Hermann Gröhe als Vertreter Thüringens in das rund dreißigköpfige Gremium berufen worden. Zur Vorsitzenden wurde Hessens Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, gewählt. Neben parlamentarischen Vertretern aus Bund und Ländern sind auch Fachexperten und Praktiker vertreten. Im Bundesfachausschuss werden wir die wesentlichen Leitlinien der zukünftigen christdemokratischen Bildungs- und Forschungspolitik festlegen und das Profil der Union entsprechend schärfen. Die erste große Aufgabe ist die Vorbereitung des im November stattfindenden Bundesparteitages, der sich überwiegend mit Bildung befassen wird.

6. Deutschlandstipendium gestartet
Am 1. Februar ist der offizielle Startschuss für das Deutschlandstipendium gefallen, mit dem die leistungsstärksten Studierenden jeder Hochschule mit 300 Euro im Monat gefördert werden. Mit dieser Etablierung einer Stipendienkultur schließen wir endlich eine Lücke, die Deutschland bisher von führenden Bildungsnationen getrennt hat. Die Kosten teilen sich Bund und private Mittelgeber paritätisch. Dabei sind die Stipendien bewusst so konzipiert, dass sie auch für kleine und Kleinstbetriebe attraktiv und erschwinglich sind. 1.800 Euro im Jahr kostet das Stipendium einen privaten Geldgeber. Damit kann jeder Betrieb auch in ländlichen Regionen einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten und enge Kooperationen mit den Hochschulen schließen. Ich hoffe, dass sich auch in meinem Wahlkreis engagierte Firmen finden, die erfolgreiche Studierende unterstützen möchten.